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Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Schwenke
Spätestens seitdem neuerdings Influencer sowie die mit Ihnen zusammenarbeitenden Unternehmen abgemahnt und verurteilt werden, ist die Frage der zulässigen Werbekennzeichnung im Influencer Marketing hoch relevant geworden.
Leider ist diese Rechtsmaterie alles andere als einfach und wurde in Zeiten klassischer Presse- und Rundfunkmedien entwickelt. Aus diesem Grund gibt es viele unterschiedliche Ansichten, was richtig und was falsch ist. Nach den letzten Urteilen wird jedoch klar, dass Gerichte eher eine harte Linie vertreten.
Das Ziel dieses Beitrags ist daher, euch dieses komplizierte und umfangreiche Thema unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung möglichst verständlich zu vermitteln.
Inhalte
- 1 Kein Anschein der Neutralität: Wann liegt Schleichwerbung vor?
- 2 Wann ist eine Werbekennzeichnung notwendig?
- 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
- 4 Kennzeichnung in Blogs und Social-Media-Beiträgen
- 5 Kennzeichnung mit eigenen Worten
- 6 Ort der Kennzeichnung
- 7 Kennzeichnung bei Videos
- 8 Gewinnspiele
- 9 Affiliate Links
- 10 Branded Content bei Facebook und Instagram
- 11 Wer haftet für unerlaubte Schleichwerbung?
- 12 Rechtsfolgen unerlaubter Schleichwerbung
- 13 Besser verständliche Guidelines statt komplizierter Verträge
- 14 Fazit
- 15 Kennzeichnungspflicht: die Fakten
- 16 Linktipps:
Kein Anschein der Neutralität: Wann liegt Schleichwerbung vor?
Ein Fall von Schleichwerbung kann nur dann vorliegen, wenn Verbraucher über die kommerzielle Motivation von Beiträgen und Empfehlungen getäuscht werden. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn der kommerzielle Rahmen schon aufgrund der Eigenart eines Onlineangebotes erkennbar ist.
So muss man sich zum Beispiel bei Produktempfehlungen in Social-Media-Profilen von Unternehmen oder in Corporate Blogs um die Werbekennzeichnung keine Gedanken machen. Auch wenn ein Freelancer erkennbar die eigenen Leistungen anpreist, wird niemand über die Werbeabsichten getäuscht.
Artikelzustand: | Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Verpackung (soweit eine Verpackung ... Mehr zum Thema Zustand | Brand: | Max Factory |
MPN: | Does not apply | UPC: | 4545784062203 |
Anders sieht es dagegen aus, wenn es Produkte eines anderen Unternehmens sind, an dem man zum Beispiel beteiligt oder für das man als Geschäftsführer oder Mitarbeiter tätig ist. In diesen Fällen muss ein deutlicher Hinweis auf die Zugehörigkeit zum Unternehmen erfolgen, z.B. „Ich bin für das Unternehmen X tätig, dies hier ist jedoch meine eigene Meinung“.
Aufpassen müssen zudem Content-Plattformen, die sich eine unabhängige und neutrale Berichterstattung auf die Fahnen geschrieben haben. In diesem Fall erwecken sie zumindest den Eindruck neutral zu sein und müssen Werbebeiträge kennzeichnen.

Profile von Influencern, Bloggern, Prominenten und anderen Personen erwecken generell den Anschein, neutral und nicht nur wirtschaftlich motiviert zu handeln. Daher müssen sie sich immer Gedanken um eine Werbekennzeichnung machen.
Wann ist eine Werbekennzeichnung notwendig?
Eine Werbekennzeichnung ist dann notwendig, wenn ein Beitrag wirtschaftlich von Dritten motiviert wurde.
Da man die innere Motivation von Menschen schlecht überprüfen kann, wird sie anhand objektiver Kriterien bewertet.
The Idolmaster Cinderella Girls Mimura Kanako 1/8 Scale PVC Figure,
Darüber hinaus ist ein Werbehinweis auch dann erforderlich, wenn ein Produkt Figurilla Fate/Grand Order Shielder Mash Kyrielight Figure - 25CM, gerückt wird. Das heißt, wenn es nicht lediglich am Rande als Beiwerk auftaucht, sondern die Aufmerksamkeit auf sich zieht. Diese werbliche Herausstellung ist die Regel. Wenn Unternehmen schon Blogger oder Influencer sponsern, dann wollen sie auch, dass deren Waren und Marken prominent wahrgenommen werden.
Zählt man diese Punkte zusammen, dann wird schnell deutlich, dass ein Werbehinweis in den meisten Fällen des Sponsorings notwendig wird. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
LOVE LIVE Schule IDOL PROJECT - Honoka Kosaka Figma Action-Figur 253,
Hier kann es jedoch dann Schwierigkeiten geben, wenn der Eindruck einer bezahlten Influencer-Tätigkeit entsteht. D.h. wenn Produkte werblich präsentiert, Unternehmen vertaggt werden und dies regelmäßig passiert, könnte ein Influencer im extremsten Fall sogar abgemahnt werden. Im Regelfall muss man aber nur nachweisen, dass die Produkte selbst gekauft waren. Man kann diesen Nachteilen vorbeugen, in dem auch diese Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden. Alternativ reicht es zu sagen, dass man das Produkt selbst erworben hat.
Noch weniger deutlich sind Fälle, in denen Produkte ohne Anfrage zugesandt werden. So erhalten Beautybloggerinnen häufig Kosmetikprodukte, ohne danach gefragt zu haben oder zu deren Vorstellung verpflichtet zu sein. Solange sie diese Produkte sachlich vorstellen, ist eine Kennzeichnung nicht notwendig.
Zumindest laut den Landesmedienanstalten soll eine Werbekennzeichnung dann nicht erforderlich sein, wenn ein Unternehmen ein Produkt von sich aus auf Anfrage zu Testzwecken stellt. Voraussetzung ist dann aber, dass der Test sachlich und nicht werblich anpreisend erfolgt.
Da diese beiden Ansichten zu Produktbeistellungen jedoch nicht unumstritten sind, empfehle ich immer zumindest einen kurzen „Das Produkt wurde uns kostenlos gestellt“-Hinweis vor dem Beitrag.
Zudem muss beachtet werden, dass diese Ausnahmen nicht gelten, wenn das Produkt werblich und nicht sachlich präsentiert wird. Wenn z.B. eine Reisebloggerin von einem Veranstalter auf eine Reise eingeladen wird und von der Reise nicht wie eine neutrale Journalistin, sondern wie von einem Urlaub berichtet, dann ist ein Hinweis, wie „Ich wurde auf die Reise von X eingeladen“ “oder die Kennzeichnung als „Anzeige“, bzw. „Werbung“ am Anfang von Blogbeiträgen oder von Instagram-Beiträgen erforderlich.
Kennzeichnung in Blogs und Social-Media-Beiträgen
Auch an der Frage der Art und Weise, wie die werblich motivierten Inhalte zu kennzeichnen sind, scheiden sich die Geister. Allerdings vertreten Gerichte eine konservative Leitlinie und so wurden durch das KG Berlin Begriffe wie „Sponsored by“ oder „Ad“ für nicht zureichend gehalten (KG Berlin, 11.10.2017 – 5 W 221/17).
Auch wenn viele Juristen diese Entscheidungen kritisieren, ist zumindest derzeit zu erwarten, dass andere Gerichte ebenfalls diese Strenge an den Tag legen werden. Ob der deutsche Begriff „Gesponsert“ ebenfalls unzureichend ist, wurde nicht entschieden. Allerdings scheinen die Gerichte bisher nur „Werbung“ oder „Anzeige“ als hinreichende Begriffe genügen. Der Grund ist, dass einige soziale Plattformen den Begriff „Gesponsert“ als Hinweis für Beiträge nutzen, die durch eine Zahlung der Verfasser häufiger angezeigt werden.
Zusammenfassend bleiben derzeit nur die klassischen Begriffe „Werbung“ und „Anzeige“ als ein sicherer Weg übrig.
Alternativ sind aber auch ausgeschriebene Hinweise möglich.
Kennzeichnung mit eigenen Worten
Neben den Schlagworten wie „Werbung“ oder „Gesponsert“ ist ein Hinweis auf den Werbecharakter mit eigenen Worten zulässig. So kann einleitend darauf hingewiesen werden, dass „dieser Beitrag mit finanzieller Unterstützung von X“ entstanden ist, „Y das Produkt kostenlos gestellt hat“ oder „Danke Z für die Einladung auf die Reise“.
Dagegen dürfte ein bloßes „Danke an Z!“ oder „in Zusammenarbeit mit X“ dürften dagegen nicht ausreichen, da hierbei der finanzielle Charakter der Zuwendung nicht zum Ausdruck kommt.
Ort der Kennzeichnung
Die Werbekennzeichnung sollte möglichst oben, zu Beginn von Beiträgen stehen.
Sie kann in kleinerer Schrift und hellerer Farbe als der übrige Text verfasst sein, muss aber noch ins Auge fallen. Zulässig ist auch eine Werbekennzeichnung mittels eines Hashtags, allerdings auch am Anfang und nicht mitten in einer Hashtagwolke versteckt.
So entschied das OLG Celle im Fall einer von der Fa. Rossmann beauftragten Influencerin, dass ein Werbehinweis, der an siebter Stelle in einer Hashtagwolke auftaucht nicht ausreichend ist (OLG Celle, 08.06.2017 – 13 U 53/17).
Hinweise mit eigenen Worten sollten ebenfalls zu Beginn auftauchen. Solange es sich nur um kostenlose Gestellung von Produkten handelt (also nicht um Beiträge, die gegen eine Entgeltzahlung publiziert werden), dann ist m.E. ein Hinweis am Ende des Beitrags ausreichend.

Kennzeichnung bei Videos
Steht in den Videos ein Produkt werblich im Mittelpunkt, wurden sie inhaltlich beeinflusst oder wurde die Produkterwähnung bezahlt, dann müssen die Videos zum Beispiel als „Werbung“, „Anzeige“ oder „Werbevideo“ gekennzeichnet werden.
Wenn ein Produkt lediglich im Hintergrund als Beiwerk auftaucht (zum Beispiel, wenn ein Smartphone nur benutzt, aber nicht genannt oder gar angepriesen wird) und sein Wert (oder Wert seiner Überlassung, z.B. die üblichen Mietgebühren für die Zurverfügungstellung eines Autos) weniger als 1.000 Euro beträgt, dann ist ein Hinweis nicht notwendig. Beträgt der Wert mehr als 1.000 Euro, dann muss das Video mit dem Hinweis „Produktplatzierung“ gekennzeichnet werden. Der Hinweis darf nach ca. 3 Sekunden durch den Buchstaben (P) ersetzt werden.
Gewinnspiele
Bei Gewinnspielen gelten auch die obigen Regeln. Das heißt, wenn der Gewinn werblich angepriesen wird, Geld für diese Anpreisung bezahlt wurde oder eine inhaltliche Einflussnahme erfolgte, ist ein Werbehinweis erforderlich. Wird dagegen ein Gewinn gestellt und lediglich im Rahmen der Vorstellung des Gewinnpreises erwähnt oder gezeigt, ist kein Werbehinweis notwendig.
Affiliate Links
Affiliate Links sind Links, die Provisionen abwerfen, wenn Nutzer sie anklicken und anschließend Produkte oder andere Leistungen bestellen. Auch hier ist die Linksetzung wirtschaftlich motiviert und muss gekennzeichnet werden. Entweder an jedem einzelnen Link oder am Anfang des Beitrags mit einem sinngemäßen Hinweis „Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links, d.h. ich erhalte eine Provision, wenn ihr sie klickt und Produkte bestellt.“. Alternativ könnte man auch kurz „Dieser Beitrag enthält Werbelinks“ schreiben.
Branded Content bei Facebook und Instagram
Wer ein Entgelt für verfasste oder verlinkte Postings erhält, muss die Regeln für so genannten „Branded Content“ berücksichtigen (, ).
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Die Branded-Content-Beiträge werden bei Facebook mit dem Zusatz „Bezahlt“ und bei Instagram mit dem Zusatz „bezahlte Partnerschaft“ gekennzeichnet. Ob man wegen dieser Kennzeichnung auf die Hinweise wie „Werbung“ und „Anzeige“ verzichten kann, wird seitens der Landesmedienanstalten angezweifelt. Ich persönlich halte die Kennzeichnung für ausreichend. Dennoch empfehle ich aufgrund der bisherigen Gerichtsentscheidungen, zusätzlich zu dem „Bezahlt“-Hinweis der Plattformen eigene Werbehinweise, z.B. „Werbung“ oder „Anzeige“ aufzunehmen.


Wer haftet für unerlaubte Schleichwerbung?
Im Fall von Schleichwerbung haften alle Beteiligten.
Angefangen bei dem werbenden Unternehmen über die Agentur bis zu den Bloggern oder Influencern. Mitbewerber können sich aussuchen, gegen wen sie vorgehen. Bisher richteten sich Klagen oder Abmahnungen vornehmlich gegen die Unternehmen und die Influencer selbst.
Rechtsfolgen unerlaubter Schleichwerbung
Eine Abmahnung wegen Schleichwerbung zieht Kosten von ca. 1.500 bis 2.000 Euro nach sich. Zudem muss man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Im Fall einer erneuten Schleichwerbung wird dann eine empfindliche Vertragsstrafe von ca. 5.000 Euro fällig.
Daneben ist theoretisch ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro möglich, wobei Behörden nach bisherigen Kenntnisstand Verwarnungen den Vorzug gaben und auf Bußgelder verzichteten.
Besser verständliche Guidelines statt komplizierter Verträge
Unternehmen haften für deren Mitarbeiter und Beauftragte unabhängig vom eigenen Verschulden. D.h. in der Praxis, dass ein Unternehmen auch dann für die fehlende Kennzeichnung durch Influencer haftet, wenn die Influencer zur Kennzeichnung vertraglich verpflichtet worden sind.
Daher ist eine Aufklärung der Influencer in einem verständlichen Leitfaden weitaus sinnvoller als komplizierte Vertragsregelungen.
Fazit
Wer Produkte, Reisen oder sonstige Zuwendungen kostenlos erhält, dafür vielleicht sogar entlohnt wird oder sich zum Posten von Beiträgen verpflichtet oder die Produkte werblich hervorhebt, sollte immer einen Werbehinweis platzieren.
Dabei kann man sich redlich streiten, wie der Hinweis aussehen sollte. Praktisch entscheiden die Gerichte bisher konservativ und daher kann die Verwendung von Begriffen wie „Ad“, „Sponsored“ oder „Gesponsert“ nicht mehr empfohlen werden.
Daher sollten nur die Begriffe „Anzeige“ und „Werbung“ am Anfang von Beiträgen verwendet werden. Alternativ können Influencer auf kostenlos gestellte Produkte oder finanzielle Zuwendungen einführend mit eigenen Worten deutlich hinweisen.
Kennzeichnungspflicht: die Fakten
GID Bomberman NES 8 figures set Japanese toy glow in the darkBandai Myth Cloth Metal Plates Asia HK NeuvesS. H. Figuarts Ultraman Gide Ultraman Gido Primitive About 150 mm,Saint Seiya Omega Myth Cloth Koga Chevalier Pégase S.H. Figuart007 The Spy Who Loved Me Jaws POP FunKo Vinyl Figure 3.5in NEW Japan F/S,BANPRESTO MASTER STARS PIECE UZUMAKI NARUTO MANGA DI HerrenIONS ASIA LIMITED FIGUREZOIDS Zoids Wild ZW08 GuraKioSaurusu (Toy to assemble and play,Move)TAKARA TOMY,NEW Nendoroid Playset 02 Japanese Life Set B Guestroom Diorama Set PhatBandai Tamashii Nations Figuarts Zero Monkey D. Luffy 5th Anniversary Edition,Touken Ranbu-ONLINE Yamato Mamoru stable 1/8 scale figure Japan,Dragon Ball Z Super Battle Collection Vol 7 Super Saiyan Vegeta Japan RarePre Order Nendoroid FULLMETAL ALCHEMIST Riza Hawkeye non-scale JAPAN F/SKaiyodo Revoltech Yamaguchi No.073 GLOOMY The Naughty Grizzly Gloomy 4in F/S,Figma Monogatari Series Nisemonogatari action figure Max Factory Karen Tsukihi,New Max Factory A Certain Magical Index II: Index Figma Action Figure,DC Comics Blauline Batman Action Figure Limited Edition Jim Lee Sketch Statue,Linebarrels of Iron Kujou Miu Ani Statue Figure,Figure Shuraki, Ryu Meifen, NEUF, Scellé,ONE PIECE / POP / EXCELLENT MODEL - MONKEY D LUFFY KIMONO KABUKI VERSION FIGURE,New Statue Legend - Jojo's Bizarre Adventure: Part III Dio Second Pvc,NEW EVANGELION EVOLUTION Mark.09 140mm ABS&PVC painted movable figure EV-004Nendoroid Re:ZERO -Starting Life in Another World Beatrice figure From Japan New,NEW Takara tomy A.R.T.S puripara idol time microphone jewel Weiß from Japan,Free Shipping from Japan Authentic Nendoroid Akagi Kantai Collection Kancolle,5pcs/Set 10cm PVC Action Anime Figures Saint Seiya Myth Cloth Shiryu Shun Hyoga,Sesame Street TM stuffed (Elmo) Easter,Saint Seiya - Lumnades, Ryumunadeth (Lemuri, Kaasa) Bandai 2004,Hasbro Transformers Toy Bumblebee Barricade Energon Igniters Nitro Series Figure,GURREN LAGANN CORE DRILL REPLICA FIGURE BANDAI,Kotobukiya Cu-poche Re:Zero − Starting Life in Another World Ram from Japan
NEW Tamashii Nations Lancelot Code Geass Robot Spirits,
- Geld/Sachzuwendung erhalten
- oder: Auftraggeber nehmen Einfluss auf den Inhalt
- oder: Produkt wurde kostenlos überlassen und steht werblich im Mittelpunkt
BANDAI SH S.H. Figuarts Fire Tokkei Winspector from Japan New,
- Das Produkt selbst erworben wurde (und kein Anschein bezahlter Werbung entsteht)
- oder: das Produkt kostenlos überlassen und sachlich bewertet wird (wobei auch hier ein Hinweis empfohlen wird).
NXEDGE STYLE NX-0032 MS UNIT CrossboneGundamGhostPHANTOM GUNDAM FigureBANDAI,
- Bei Social-Media-Postings und Video sollten „Werbung“ und „Anzeige“ bzw. „Werbevideo“ verwendet werden.
- Von Bezeichnungen wie „Sposored by“, „gesponsert“, „Ads“ oder „Powered by“ wird abgeraten.
- Der Werbehinweis kann auch mit eigenen Worten am Anfang von Beiträgen erfolgen „Das Produkt habe ich kostenlos erhalten.“
- Bei Videos ist eine Kennzeichnung als „Product Placement“ erforderlich, wenn ein Produkt nicht werblich herausgestellt ist und dessen Wert mehr als 1.000 Euro beträgt.
- Die Werbehinweise müssen am Anfang der Beiträge stehen, deutlich sichtbar sein und dürfen z.B. nicht in einer Hashtagwolke versteckt werden.
Linktipps:
Whitepaper des Autors „Risiken der Schleichwerbung – Rechtliche Grenzen bei Facebook und Instagram“:
Influencer Marketing – Rechtsbelehrung-Podcast Folge 52:
SKYTUBE T2 ART GIRL/ YUMEMIRO HAKOIRI MUSUME 22 CM-FIGURE NARUKAMI YUNO 8.7" BOX,Evangelion Fräulein Revoltech 008 - Figure Kaiyodo - Ayanami Rei (1/10 Scale),, LL.M., Dipl.FinWirt, ist Rechtsanwalt für Datenschutz- und Marketingrecht in Berlin. Kontakt: Website, Facebook, Twitter, Instagram, Podcast:
Bildquellen: Porträtfoto: Nils Wim Wiemers, Screenshots: Dr. Thomas Schwenke, Titelbild: Patrick Tomasso bei Unsplash
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